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+++ Corona-Virus: Wichtige Infos zur Kita Buchenhof +++

Land appelliert an Eltern - Kita bleibt grundsätzlich geöffnet

11.12.2020

+++ Update: Die aktuellen Infos finden Sie hier +++

Aufgrund der derzeit hohen Fallzahlen hat das Land NRW am Freitag (Stand: 11. Dezember 2020) neue Regelungen für die Kindertagesbetreuung verkündet. Sie betreffen auch unsere Kita Buchenhof. Anders als im Frühjahr gilt kein Betretungsverbot. Das heißt, die Kita Buchenhof bleibt zu den gewohnten Schließzeiten bis einschließlich 22. Dezember geöffnet.

Allerdings wird dringend appelliert, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. In der Mitteilung des NRW-Familienministeriums heißt es: "Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!"

Ein Nachweis, dass eine Betreuung Ihres Kindes notwendig ist, müssen Sie nicht erbringen. Die neuen Regelungen gelten bereits ab Montag, 14. Dezember. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Kitaleitung wenden.

Das Informationsschreibens des NRW-Familienministeriums können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.