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+++ Corona-Virus: Wichtige Infos zur Kita Buchenhof ab 11. Januar +++

Was Erziehungsberechtigte jetzt beachten müssen

08.01.2021

Die neuen Regelungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus (Stand: 8. Januar) haben auch Auswirkungen auf unsere Kita Buchenhof. Nach einer entsprechenden Mitteilung des NRW-Familienministeriums wird ab Montag, 11. Januar, bis vorerst 31. Januar auf eingeschränkten Pandemie-Betrieb umgestellt. Grundsätzlich gilt weiterhin der Appell der Landesregierung: Bitte betreuen Sie Ihre Kinder zuhause, soweit es Ihnen möglich ist!

Was heißt "Pandemie-Betrieb"?

Die gebuchten Betreuungszeiten verkürzen sich entsprechend der Mitteilung des NRW-Familienministeriums um zehn Stunden. Das heißt zum Beispiel: statt 25 sind es 15 Betreuungsstunden in der Woche. Die konkreten Betreuungszeiten Ihres Kindes sprechen Sie bitte mit den Mitarbeitenden der Kita ab. Die Betreuung erfolgt - wie bereits bekannt - in getrennten Gruppen mit fest zugeordnetem Personal.

Wann darf ihr Kind nicht betreut werden?

Ihr Kind darf nicht betreut werden, wenn es Krankheitssymptome aufweist, ungeachtet der Art und Ausprägung. Außerdem darf es nicht betreut werden, wenn Elternteile oder andere Personen aus der häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome von SARS-CoV-2 aufweisen.

Was ist noch zu beachten?

Bitte tragen Sie beim Bringen und Abholen einen Mundschutz! Eine Maskenpflicht für Kinder besteht weiterhin nicht.

Das Mittagessen wird für die Zeit des Pandemiebetriebs wieder pro Mahlzeit abgerechnet. Sollten Sie planen, Ihr Kind an einzelnen Tagen nicht zu bringen, bitten wir Sie dies rechtzeitig anzukündigen.

Die aktuelle Mitteilung des NRW-Familienministeriums finden Sie hier.