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Hygieneschutzmaßnahmen für unsere Gäste

Entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW – gültig ab 20. August 2021

20.08.2021

Bitte beachten Sie beim Besuch unserer Angebote und und Räumlichkeiten folgende Vorgaben:

Hygieneschutzmaßnahmen für unsere Gäste nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW – gültig ab 20. August 2021

Der Zutritt zu den Räumlichkeiten der Ev. Schweicheln darf nur erfolgen, wenn Sie frei von jeglichen Symptomen einer Atemwegsinfektion sind. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein und tragen eine FFP2 oder medizinische Mund-Nasen-Maske.

Alle Teilnehmer*innen an Gesprächen, Fortbildungen und Tagungen sowie Besucher*innen und Übernachtungsgäste müssen bei Betreten unserer Räumlichkeiten über einen der folgenden Nachweise („3-G“) verfügen:

  • Getestete Personen– offiziell dokumentierte Testung (Antigen oder PCR) einer anerkannten Teststelle, nicht älter als 48 Stunden
  • Geimpfte (immunisierte) Personen – als vollständig geimpft gelten die Personen, deren Zweitimpfung (Ausnahme Johnson & Johnson Impfung) mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesene (immunisierte) Personen – als genesen gilt, wer eine überstandene Covid-19 Infektion durch Vorlage des entsprechenden PCR Nachweises erbringt, mind. 28 Tage, nicht älter als ein halbes Jahr alt

Kinder bis 16 Jahre gelten als schulpflichtig und damit als regelmäßig getestet. Für Kinder ab 16 Jahre genügt entweder die Vorlage eines Schülerausweises oder ein Impf- bzw. Testnachweis.

Sie können den entsprechenden Nachweis in Digital- oder Papierform zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Für Besprechungs-, Tagungs- bzw. Schulungsgäste obliegt die Sicherstellung der o.g. Nachweispflicht dem jeweiligen verantwortlichen Mitarbeitenden. Der Nachweis wird vor Einlass per Unterschrift abgefragt. Bei Veranstaltungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen genügt ein mindestens 2 x wöchentlicher Test.

Vor oder direkt nach Betreten des Gebäudes müssen die Hände gewaschen bzw. an den bereitgestellten Desinfektionsspendern desinfiziert werden.

In allen Bereichen unserer Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske verpflichtend, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Die Maske darf am Sitzplatz - unabhängig vom Mindestabstand - abgelegt werden, da alle Gäste entweder immunisiert sind oder einen aktuellen Negativ-Test vorweisen können.

Unsere Mitarbeiter*innen mit Besuchs- und Geschäftskontakten tragen eine medizinische Maske und allen wird, sofern sie nicht immunisiert sind, eine Testung angeboten.

In allen Räumen muss in regelmäßigen, kurzen Intervallen stoßgelüftet werden.

Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen, Hygiene und Sauberkeit haben für uns oberste Priorität, wir reinigen und desinfizieren mehrmals täglich unsere öffentlichen Bereiche und stark frequentierte Berührungspunkte wie Sanitäranlagen, Türklinken, Schalter und Handläufe.