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An der Seite von Kindern und Jugendlichen!

Wir suchen neue Ombudspersonen für unsere Einrichtung

13.07.2023

Nach langer, toller Zusammenarbeit scheidet Almut Braun als Ombudsfrau für unsere Kinder und Jugendlichen aus. Deshalb suchen wir ab sofort eine oder mehrere

Ombusperson(en) für die Ev. Jugendhilfe Schweicheln

Im Zusammenleben in einer Wohngruppe kann leider immer etwas schief laufen. Kinder bzw. Jugendliche sollen deshalb die Möglichkeit haben sich bei unabhängigen, externen Ombudspersonen zu beschweren. Manchmal kann dies innerhalb der Wohngruppe aus unterschiedlichen Gründen schwierig sein.

Die Ombudspersonen beraten und begleiten dann die Jugendlichen und können mit ihren "Blick von Außen" bei der Klärung helfen. Die Anliegen können dabei sehr unterschiedlich sein: von schlechtem Essen, ungerechter Behandlung, Problemen mit dem Taschengeld, der Verletzung von Rechten wie z. B. körperlichen Übergriffen, bis hin zu Konflikten bei der Gestaltung von Besuchskontakten - aber auch ganz anderen Themen oder Konflikten.

Was die Ombudsperson tut

Die Ombudspersonen stehen bei der Klärung der Anliegen an der Seite der Kinder und Jugendlichen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, damit zunächst nur das Kind bzw. der Jugendliche sich mit der Ombudsperson vertrauensvoll beraten kann. Weitere Schritte werden dann, wenn dies nötig ist, gemeinsam abgestimmt.

Das heißt, die Ombudspersonen dürfen von dem Anliegen nur anderen berichten, wenn dem das Kind bzw. der Jugendliche ausdrücklich zugestimmt hat. All dies soll uns dabei helfen Fehler - die leider immer passieren können - früh zu erkennen, hieraus zu lernen und das Zusammenleben möglichst gut gemeinsam zu gestalten.

So läuft's

Damit sich Kinder und Jugendliche an die Ombudspersonen wenden, müssen sie die konkreten Menschen kennen. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich Ombudspersonen, die ihre Anliegen glaubhaft ernst nehmen und dabei empathisch sind.

Deshalb besuchen die Ombudspersonen mindestens einmal im Jahr alle Wohngruppen und stellen sich und ihre Arbeit vor. Sie sind über Mobiltelefon (auch über WhatsApp) erreichbar. In jeder Wohngruppe hängt ein Plakat mit den Informationen zu den Ombudspersonen (Name, Bild, Telefonnummer, Aufgaben...).

Damit sich auch Kinder ohne eigenes Mobiltelefon an die Ombudspersonen wenden könne, gibt es regelmäßige Sprechzeiten in den Kinder-Wohngruppen und/oder ein freizugängliches Telefon. Bei Bedarf (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) können auch Sprachmittler einbezogen werden.

Das sind die Rahmenbedingungen

Die Ombudspersonen (wir wünschen uns min. zwei) sind nicht an Weisungen gebunden. Die Tätigkeit erfolgt auf der Basis eines Honorarvertrages. Das heißt, sie haben auch die Freiheit, diese selbständige Tätigkeit jederzeit wieder zu beenden.

Auf der Grundlage des Honorarvertrages erhalten sie für ihre Arbeit eine Aufwandentschädigung von 40 €/Stunde. Hinzu kommen die notwendigen Fahrkosten, etc. Außerdem wird ihnen ein Mobiltelefon für ihre Erreichbarkeit gestellt. 

Die Ombudspersonen können sich vom Verein "Ombudschaft NRW" unabhängig beraten lassen. "Ombuschaft NRW" organisiert außerdem regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch mit anderen Ombudspersonen. Auch die Aufwendungen hierfür werden übernommen. Die Ombudspersonen sprechen sich für die Sicherstellung der Erreichbarkeit selbständig ab.

Die Entscheidung für eine Ombudsperson treffen wir zusammen mit Vertreter*innen unseres Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa).

Sie haben Lust, als Ombudsperson zu arbeiten? Dann melden Sie sich gerne direkt unter 05221/960 210 oder per E-Mai an mengedoth@ejh-schweicheln.de